Behandlungsvertrag

Behandlungsvertrag

Hallo!

heute erzähle ich Ihnen wie ein Behandlungsvertrag zustande kommt und die Besonderheiten bei Personen, die noch nicht voll geschäftsfähig sind. Ein Behandlungsvertag kommt zustande mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (formfrei wie mündlich, schriftlich oder schlüssiges Handeln) zum Beispiel die Bitte um einen Termin und die Zusage eines Termins. Ein Behandlungsvertrag kann auch durch eine mutmaßlichen Einwilligung zustande kommen zum Beispiel eine Behandlung eines Bewusstlosen, beidem man mutmaßen kann, eine Einwilligung zu erhalten.

Geschäftsunfähige Personen im Alter von 1-6 Jahren benötigen für eine ärztliche Behandlung die Zustimmung des Sorgeberechtigten, das heißt, der Behandlungsvertrag besteht aus dem Arzt und den Sorgeberechtigten. Beschränkt Geschäftsfähige im Alter von 7-18 Jahren, die Privat versichert sind, benötigen ebenfalls für die ärztliche Behandlung die Zustimmung des Sorgeberechtigten. Beschränkt Geschäftsfähige im Alter von 7-14 Jahren, die gesetzlich versichert sind, benötigen auch noch die Zustimmung des Sorgeberechtigten. Beschränkt Geschäftsfähige im Alter von 15-18 Jahren, die gesetzlich versichert sind, können ärztliche Leistungen selbst beantragen und benötigen keine Zustimmung des Sorgeberechtigten. Ich hoffe, diese Informationen waren für Sie sehr interessant und hilfreich.

Tschüs, bis bald.