Gesundheitsuntersuchung ab dem 18. Lebensjahr möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz umgesetzt, dass die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht.

Versicherte zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr können die Gesundheitsuntersuchung Check-up 35 in dieser Zeit einmalig in Anspruch nehmen.

Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.

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