Gesundheitsuntersuchung ab dem 18. Lebensjahr möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz umgesetzt, dass die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht.
Versicherte zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr können die Gesundheitsuntersuchung Check-up 35 in dieser Zeit einmalig in Anspruch nehmen.
Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.
Sprechen Sie uns an – wir stehen gerne für weitere Informationen oder Terminabsprachen für Sie zur Verfügung.